Konflikte entstehen häufig darüber, wie gemeinschaftliche Flächen (z.B. Garten, Flure) genutzt werden dürfen und ob diese Nutzung den gemeinschaftlichen Interessen entspricht.
Häufig gibt es Streitigkeiten darüber, ob gefasste Beschlüsse der Eigentümerversammlung wirksam sind, insbesondere wenn die formalen Anforderungen an die Beschlussfassung nicht eingehalten wurden.
Unklarheiten können entstehen, wer für bestimmte Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum verantwortlich ist und wer die Kosten trägt.
Konflikte über die Zahlung des Hausgeldes (Betriebskosten und Rücklagenbildung) sowie über die Durchsetzung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber säumigen Eigentümern.
Streitigkeiten zwischen den Eigentümern und der Verwaltung über deren Aufgaben und Zuständigkeiten, insbesondere in Bezug auf die ordnungsgemäße Durchführung der Verwaltung und die Transparenz der finanziellen Mittel.
Rechtsprobleme können bei der Genehmigung des Verkaufs oder der Vermietung von Eigentumswohnungen auftreten, insbesondere wenn die Teilungserklärung oder die Gemeinschaftsordnung diesbezüglich Einschränkungen enthält.
Häufige Streitfragen betreffen die genaue Abgrenzung von Sondereigentum (z.B. der Wohnung selbst) und Gemeinschaftseigentum (z.B. Dach, Fassade), insbesondere bei Renovierungen oder Umbauten.
In vielen Fällen entstehen Konflikte über Einschränkungen der Nutzung von Eigentum durch die Teilungserklärung, z.B. hinsichtlich der Haltung von Tieren oder der Nutzung von Balkonen.
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